Am Mittwoch, den 11. September 2024, um 19.00 Uhr, findet im Dorfstadl in Lohberg eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2024
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des
Kinderhauses Lohberg
3. Abschluss einer Hilfeleistungsvereinbarung für das Besucherbergwerk Fürstenzeche
zwischen dem Markt Lam sowie der Gemeinde Lohberg und der Freiwilligen Feuerwehr
Thürnstein-Schrenkenthal
4. Verschiedenes, Informationen, Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
Der Gemeinderat Lohberg hat beschlossen, den Bebauungsplan „Schwarzenbach“ aufzuheben.
Dem dafür vom Planungsbüro Brandl & Preischl, Cham, inzwischen ausgearbeiteten Planentwurf mit Begründung vom 17.07.2024 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.07.2024 zugestimmt.
Diese Unterlagen liegen im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
vom 26.08.2024 bis einschließlich 30.09.2024
in der Gemeindeverwaltung Lohberg, Rathausweg 1 a, 93470 Lohberg, Rathaus, OG, Zi.Nr. 1.02, während der allgemeinen Dienststunden, das ist montags bis freitags jeweils von 08.00 bis 12.00 zur Einsicht bzw. Äußerung und Erörterung der Planung aus.
Diese Bekanntmachung und alle auszulegenden Unterlagen sind im Internet auf der Seite des Landkreises Cham unter https://www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/geoservices/auslegungen/gemeinde-lohberg/ und über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Zusammenhalt in ländlichen Regionen? – Ein Forschungsprojekt zum Mitmachen
Wie ist es eigentlich um den sozialen Zusammenhalt in ländlichen Regionen Bayerns bestellt und welche Ideen haben die Bürgerinnen und Bürger, um ihn zu stärken? – Das untersucht die Technische Hochschule Nürnberg bis 2026 in einem großen Forschungsprojekt in ganz Bayern. Gefördert wird das Heimatprojekt vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.
Worum geht es im Heimatprojekt Bayern?
Sozialer Zusammenhalt: damit ist das konkrete soziale Miteinander vor Ort gemeint, das Gefühl von Zugehörigkeit und die Fragen des Gemeinwohls. Die Erscheinungsformen und Rahmenbedingungen sozialen Zusammenhalts in ländlichen Regionen werden mit drei Befragungen und vier Vertiefungsprojekten untersucht. Dabei kommen Menschen aus allen Regionen zu Wort, aus Dörfern und Kleinstädten, Alteingesessene und neu Zugezogene, Alt und Jung. Ausführlichere Informationen gibt es auf der Projektwebsite: www.heimatprojekt-bayern.de.
Wer kann mitmachen – und wie?
Zur Teilnahme sind die Bürger aller Kommunen eingeladen, die gemäß dem Landesentwicklungsplan Bayern (LEP) zum ländlichen Raum gehören. Die Teilnahme an den drei Befragungen ist online über die Projektwebsite möglich. Für die Vertiefungsprojekte wird das Projektteam unterschiedliche Personen und Organisationen in ganz Bayern kontaktieren.
Wann geht es los?
In der ersten Befragung geht es um die Verbundenheit vor Ort. Die Teilnahme ist ab dem 14. September und bis zum 14. Oktober 2024 möglich.
Warum lohnt es sich mitzumachen?
Mit dem Forschungsvorhaben werden für Bürger und Politik Erkenntnisse über die Verbundenheit in den ländlichen Regionen erarbeitet, systematisiert und vergleichend ausgewertet. So kann der soziale Zusammenhalt besser sichtbar gemacht und weiterentwickelt werden. Die Ergebnisse werden laufend auf der Projektwebsite zur Verfügung gestellt, so dass alle Interessierten sich selbst ein Bild machen können. Der Ergebnisbericht aus der ersten Bürgerbefragung sowie eine Ergebnisbroschüre aus dem ersten Vertiefungsprojekt zum Thema Alltagsunterstützung für Senioren durch Nachbarschaftshilfen können bereits online eingesehen werden.
Wer ist für das Projekt verantwortlich und wie kann man Kontakt aufnehmen?
Projektleitung: Prof. Dr. Sabine Fromm, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
E-Mail: heimatprojekt-bayern@th-nuernberg.de
Die Gemeinde Lohberg als Ihr lokaler Wasserversorger stellt Ihnen zu jeder Zeit, mit ausreichend Druck und Menge, Trinkwasser in bester Qualität für Ihren persönlichen Gebrauch zur Verfügung.
In Zeiten sich verändernder Anforderungen ist es erforderlich die Technologien anzupassen. Darum hat die Gemeinde Lohberg in der Sitzung des Gemeinderats am 28.10.2021 beschlossen, im gesamten Wasserversorgungsnetz moderne elektronische Wasserzähler mit der Möglichkeit der Datenfernübertragung zu installieren.
Diese Zähler bieten neben der Verbrauchsmengenermittlung auch weitere Funktionen wie z. B. die Leckage- und Temperaturerkennung. Natürlich können Sie direkt am Zähler Ihre Verbrauchswerte und diverse Alarmmeldungen wie z. B. Leckagen ablesen.
Durch diesen Artikel wollen wir Sie über den geplanten Austausch informieren. Der Start des Zählerwechsels ist ab Anfang 2022 geplant und erfolgt durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes oder durch eine von der Gemeinde beauftragte Installationsfirma. Für den Zählerwechsel entstehen für Sie in der Regel keine Zusatzkosten.
Bei den neuen Wasserzählern handelt es sich um die digitalen Funkwasserzähler der Firma Diehl Metering, welche selbstverständlich auch manuell abgelesen werden können. Die Einführung soll Schritt für Schritt von Statten gehen. Eine Ablesung per Funk soll allerdings erst bei einem Installationsstand von 40 bis 50 % erfolgen. Aus diesem Grund ist derzeit weiterhin noch eine Ablesung der Zähler durch Sie erforderlich. Hierzu erfolgt unsererseits wie bisher üblich eine entsprechende Aufforderung mit Übersendung einer Ablesekarte. Bei Umstellung auf die Ablesung und Übertragung der Zählerstände per Funk erfolgt zu gegebener Zeit eine entsprechende Mitteilung.
Der zukünftigen Datenübertragung per Funk kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt eines Schreiben, mit dem ein entsprechender Zählerwechsel angekündigt wird, schriftlich widersprochen werden, nicht aber dem Einbau des Zählers. Dadurch wird aber auf die Annehmlichkeiten der Serviceangebote verzichtet und die Wahrnehmung der Sicherheitsfunktionen für den Nutzer selbst eingeschränkt. Entstehende Mehrkosten für die manuelle Auslesung/Datenpflege können ggf. in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen zu den elektronischen und funkauslesbaren Zählern:
Mit dem Einbau des HYDRUS Ultraschallwasserzählers entfällt für Sie als Hauseigentümer nach Aktivierung der Funkablesung die jährliche Übermittlung von Zählerständen. Denn diese werden von uns als Versorger dann einmal pro Jahr (in der Regel nach Neujahr) von der Straße aus abgerufen. Sollten Sie dennoch Ihren Zählerstand für eigene Zwecke ablesen wollen, so ist dies über das digitale Display des Ultraschallwasserzählers jederzeit möglich.
Durch die Walk-by/Drive-by Datenerhebung oder die vollautomatisierte Auslesung via Fixed Network wird eine verlässliche Verbrauchsabrechnung für sie sichergestellt – beispielsweise feste Ablesetermine entfallen. Durch diese Art der Erfassung und Weiterverarbeitung Ihrer Zählerdaten sind Ablese-, Übermittlungs- und Erfassungsfehler so gut wie ausgeschlossen. Aufwendige Nachfass-aktionen sind nicht mehr notwendig, da falsch abgelesene Zähler der Vergangenheit angehören. Um die kostengünstige Versorgung mit Trinkwasser auch in Zukunft sicherzustellen, sind wir als Versorger auf kosteneffiziente Betriebsabläufe angewiesen – dank dem HYDRUS Ultraschallwasserzähler ist dies möglich.
Exakte Verbrauchsmessung durch Ultraschalltechnologie
Das Ultraschall-Messprinzip kommt ohne bewegliche Zählerteile aus, was den statischen Wasserzähler resistent gegenüber Verunreinigungen und Ablagerungen macht – somit wird auch nicht das Anlaufverhalten auf lange Sicht negativ beeinflusst. Selbst kleinste, unkontrolliert abfließende Wassermengen (z. B. durch Leckage oder defekte Toilettenspülung und Sicherheitsventile) werden von den Zählern erfasst und als Alarmmeldung auf dem Display angezeigt. Auch bei niedrigen Temperaturen unter 3 °C zeigt der HYDRUS einen Alarm an. So können mögliche Frost- und Wasserschäden in und an Gebäuden frühzeitig erkannt werden und größere finanzielle Schäden für den Hausbesitzer effektiv vermieden werden.
Die Langlebigkeit der Zähler hat auch einen positiven Einfluss auf die Umwelt. Bei den bisher eingesetzten mechanischen Wasserzählern ist ein Zählerwechsel nach 6 Jahren notwendig, da eine Verlängerung der Eichgültigkeit technisch nur bedingt möglich war. Da der HYDRUS Ultraschallwasserzähler keine beweglichen Teile enthält und eine Batterielebensdauer von mehr als zwei Eichperioden – sprich mindestens 12 Jahren – vorzuweisen hat, kann eine Verlängerung der Eichgültigkeit mittels Stichprobenverfahren realisiert werden. Dadurch reduziert sich der Verwaltungsaufwand für den Versorger drastisch, da ein Wechsel aller im Feld eingebauten Zähler nach bereits 6 Jahren hinfällig wird.
Datensicherheit
Ultraschallwasserzähler können die zur Erstellung der Abrechnung benötigten Verbrauchsdaten verschlüsselt per Funk nach der datenschutzrechtlichen Empfehlung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr senden.
Die im HYDRUS Ultraschallwasserzähler verwendete OMS Version 4, Profil B, steht für hohe Datensicherheit. Über sogenannte Session Keys wird jedes einzelne Datentelegramm mit einem neu berechneten Schlüssel eigens verschlüsselt, sodass keinerlei Rückschlüsse auf das persönliche Nutzverhalten gemacht werden können – denn übermittelt werden lediglich die Zählernummer, der Zählerstand sowie eventuelle Fehlermeldungen. Kundenbezogenen Daten wie Abnehmer, Anschrift etc. werden zu keinem Zeitpunkt übertragen.
Das Funksignal des Ultraschallwasserzählers wird in regelmäßigen Abständen gesendet und dauert nur 4 Millisekunden (0,004 Sekunden). Dies bedeutet, dass der Zähler maximal 50 Sekunden am Tag mit sehr geringer Sendeleistung sendet. Die Leistung dieses Signals liegt mit 7 Milliwatt (0,007 Watt) deutlich unter der Leistung beispielsweise eines permanent sendenden schnurlosen Telefons (DECT-Standard) mit 250 Milliwatt oder eines Babyphons (ca. 10 Milliwatt) und ist daher unbedenklich. Ein Handy sendet während eines Gesprächs sogar mit 1000 – 2000 Milliwatt.
Ihr Ansprechpartner für Fragen:
Frau Linda Winter, Telefon: 09943/9413-0, Mail: linda.winter@lohberg.de
Weitere Info's zu den neuen Wasserzählern sowie allgemeine Verbraucherinformationen nachfolgend zum Download.
Nachfolgend die aktuelle Hundesteuersatzung, die neue Hundehaltungsverordnung sowie ein Anmeldeformular zur Ansicht/Download.
Alle Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Ortsabrundungssatzungen) der Gemeinde sind unter folgendem Link einsehbar:
https://www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/geoservices/bauleitplanung/bebauungsplaene/gemeinde-lohberg/
Entdecken Sie die Urlaubsregion Lamer Winkel mit den Gemeinden Arrach, Lam und Lohberg
Zur Website lamer-winkel.bayern
Mit dem Slogan „Schau mir in die Augen” lädt unser Bayerwald-Tierpark zu einem Besuch ein.
Zur Website des Tierparks