Die Kreiswerke Cham stellen mit Ablauf des Jahres 2024 die Entsorgungsmöglichkeit von Altreifen auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Cham ein. Hintergrund ist der stetige Mengenrückgang an Altreifen, die dort abgegeben werden/wurden.
Den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis stehen u.a. Autowerkstätten, Reifenhandel und entsprechende Entsorgungsfirmen als Ansprechpartner für mögliche Entsorgungsvorgänge zur Verfügung.
Der Gemeinderat Lohberg hat beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich Schwarzenbach zu ändern.
Dem dafür vom Planungsbüro Brandl & Preischl, Cham, inzwischen ausgearbeiteten Planentwurf mit Begründung vom 17.10.2024 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.10.2024 zugestimmt.
Diese Unterlagen liegen im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
vom 04.11.2024 bis einschließlich 04.12.2024
in der Gemeindeverwaltung Lohberg, Rathausweg 1 a, 93470 Lohberg, Rathaus, OG, Zi.Nr. 1.02, während der allgemeinen Dienststunden, das ist montags bis freitags jeweils von 08.00 bis 12.00 zur Einsicht bzw. Äußerung und Erörterung der Planung aus.
Diese Bekanntmachung und alle auszulegenden Unterlagen sind im Internet auf der Seite des Landkreises Cham unter https://www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/geoservices/auslegungen/gemeinde-lohberg/ und über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Der Gemeinderat Lohberg hat beschlossen, den Bebauungsplan „Schwarzenbach“ aufzuheben.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) fand vom 26.08.2024 bis einschließlich 30.09.2024 statt. Ebenso wurden die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Der daraufhin vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Schwarzenbach mit Begründung, liegt in der Zeit
vom 04.11.2024 bis einschließlich 04.12.2024
in der Gemeindeverwaltung Lohberg, Rathausweg 1 a, 93470 Lohberg, Rathaus, OG, Zi.Nr. 1.02, während der allgemeinen Dienststunden, das ist montags bis freitags jeweils von 08.00 bis 12.00 zur Einsicht bzw. Stellungnahme der Planung aus.
Diese Bekanntmachung und alle auszulegenden Unterlagen sind im Internet auf der Seite des Landkreises Cham unter https://www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/geoservices/auslegungen/gemeinde-lohberg/ und über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.
Während der öffentlichen Auslegung gibt die Gemeinde Lohberg Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Ziele und des Zweckes der Planung.
Stellungnahmen können in diesem Zeitraum schriftlich, auch elektronisch, oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans Schwarzenbach unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Bebauungsplans Schwarzenbach nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht, Nr. 3 der Aufhebungsunterlagen mit Ausführungen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter
- Stellungnahme Landratsamt Cham vom 24.09.2024 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Von Elterngeld bis Wochenbett - hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Geburt eines Kindes.
Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie Informationen zu
· rechtlichen Ansprüchen rund um die Geburt eines Kindes, z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld…
· sozialrechtlichen Besonderheiten bei unverheirateten Paaren oder getrennt lebenden Eltern
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· Schwangerschaft und Geburt, z.B. Hebammen, Kliniken, Wochenbett…
Ort: Online via Zoom - kostenfrei
Termine: Aktuelle Termine auf der Website www.regensburg.donum-vitae-bayern.de
Anmeldung: telefonisch 0941/595 64 90 oder per E-Mail
Referierende: Martin Bodensteiner, Dipl.-Sozialpädagoge (FH) und Lisa Adlmanninger, Sozialpädagogin (B.A.)
DONUM VITAE in Bayern e. V. · Maximilianstr. 13 · 93047 Regensburg
Telefon 0941/595 64 90 · regensburg@donum-vitae-bayern.de
www.regensburg.donum-vitae-bayern.de
Nachfolgend die aktuelle Hundesteuersatzung, die neue Hundehaltungsverordnung sowie ein Anmeldeformular zur Ansicht/Download.
Alle Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Ortsabrundungssatzungen) der Gemeinde sind unter folgendem Link einsehbar:
https://www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/geoservices/bauleitplanung/bebauungsplaene/gemeinde-lohberg/
Entdecken Sie die Urlaubsregion Lamer Winkel mit den Gemeinden Arrach, Lam und Lohberg
Zur Website lamer-winkel.bayern
Mit dem Slogan „Schau mir in die Augen” lädt unser Bayerwald-Tierpark zu einem Besuch ein.
Zur Website des Tierparks