Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.
Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.
Nähere Informationen siehe Download
Bekanntmachung siehe Download
Bekanntmachung siehe Download
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Le-
bensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von
gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-
RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten
Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf
der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL
genannter Ziele.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebens-
räume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu er-
mitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Lebensraumtypenerfolgt in Bayern
an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müs-
sen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebie-
ten liegen.
In unserem Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche ei-
nes oder mehrerer Lebensraumtypen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayeri-
schen Landesamtes für Umwelt von April 2026 bis Oktober 2028 begangen und be-
wertet werden. Eine genaue Terminierung des Begangs ist aus arbeits- und wetter-
technischen Gründen vorab nicht möglich. Die Untersuchungen haben keinerlei Kon-
sequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch
nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das
Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten
ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zuständigen
Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt zur Verfügung.
Nur eine Anmeldung - viele Karrieremöglichkeiten!
Rechtzeitig für 2027 zum zentralen Auswahlverfahren anmelden.
Näheres erfährst Du im folgenden Download!
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung
ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung
und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.
Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden
können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Nähere Informationen finden Sie im folgenden Download und unter https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm004/index.html
Nachfolgend die aktuelle Hundesteuersatzung, die neue Hundehaltungsverordnung sowie ein Anmeldeformular zur Ansicht/Download.
Alle Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Ortsabrundungssatzungen) der Gemeinde sind unter folgendem Link einsehbar:
https://www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/geoservices/bauleitplanung/bebauungsplaene/gemeinde-lohberg/

Entdecken Sie die Urlaubsregion Lamer Winkel mit den Gemeinden Arrach, Lam und Lohberg
Zur Website lamer-winkel.bayern

Mit dem Slogan „Schau mir in die Augen” lädt unser Bayerwald-Tierpark zu einem Besuch ein.
Zur Website des Tierparks