DAS URLAUBSDORF AM GROSSEN ARBER IM BAYERISCHEN WALD

Erholungsort Lohberg.
In der Natur zuhause.

Der Erholungs- und Wintersportort Lohberg liegt in der Mitte des Bayerischen Waldes direkt zu Füßen der Bayerwaldberge Osser und Arber. Unsere Landschaft ist reich an Naturschönheiten und Menschen, die über Generationen hinweg die Kultur und Tradition dieser Region erhalten haben. Besuchen Sie uns und erleben Sie Augenblicke von unendlichem Wert für Geist und Seele. Wir freuen uns. „Bis glei!”

Bundesland: Bayern
Regierungsbezirk: Oberpfalz
Landkreis: Cham

Höhe: 636 Meter über NHN
Fläche: 59,25 Quadratkilometer
Einwohner: 1.835 (Stand 2020)

02.04.2025
Aufstellung eines Bebauungsplanes Gewerbegebiet Neuschrenkenthal

Der Gemeinderat Lohberg hat beschlossen, einen Bebauungsplan Gewerbegebiet Neuschrenkenthal aufzustellen.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Dem dafür vom Planungsbüro Brandl & Preischl, Cham, inzwischen ausgearbeiteten Planentwurf mit Begründung vom 26.03.2025 zur Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Neuschrenkenthal hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.03.2025 zugestimmt.

Diese Unterlagen liegen im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

                        vom 03.04.2025 bis einschließlich 06.05.2025

in der Gemeindeverwaltung Lohberg, Rathausweg 1 a, 93470 Lohberg, Rathaus, OG, Zi.Nr. 1.02, während der allgemeinen Dienststunden, das ist montags bis freitags jeweils von 08.00 bis 12.00 zur Einsicht bzw. Äußerung und Erörterung der Planung aus.

Diese Bekanntmachung und alle auszulegenden Unterlagen sind im Internet auf der Seite des Landkreises Cham unter https://www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/geoservices/auslegungen/gemeinde-lohberg/ und über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.

Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
 

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